Zustimmung zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Urheberrechtes

  • Unterlagen des Familienverbandes unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Homepage des Familienverbandes beinhaltet zum Teil personenbezogene Daten lebender Personen, die dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen. Wir dürfen diese Daten ausnahmsweise gemäß §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 27 Abs. 1 Satz 2 BDSG innerhalb des Familienverbandes Lemcke Groß Dratow nutzen, solange wir sie nicht öffentlich machen und nicht an fremde Dritte außerhalb des Familienverbandes weitergeben. Zum Familienverband gehören ordentliche und außerordentliche Mitglieder, sowie deren Familienangehörige und Partner.

Ausnahme: Es liegt eine schriftliche Zustimmungen des Betroffenen vor, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

 

  • Unterlagen des Familienverbandes unter Beachtung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Das Urheberrechtsgesetz schützt „geistige Schöpfungen“ 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Fotos sind 50 Jahre lang geschützt.

Damit kann jeder aus den Familienunterlagen unserer Homepage ablesen, welche Unterlagen dem Urheberrechtsgesetz unterliegen und welche nicht.

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt eine Veröffentlichung auch vor dem Ablauf der Sperrfrist, wenn eine schriftliche Genehmigung des Urhebers oder dessen direktem Nachkommen vorliegt.

Auch nach Ablauf der Schutzfristen beider Gesetze ist es sinnvoll, vor geplanten Veröffentlichungen von Familienforschungsergebnissen der Stämme 4 – 9, die jeweiligen Urheber oder deren direkte Nachfahren, um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten.

Im Zweifelsfall in Germering nachfragen